Jeder Studierende sollte die während des Semesters besuchten Lehrveranstaltungen auf einem besonderen Vordruck eintragen, der in das Studienbuch eingeheftet wird. Diese Vordrucke werden auf Anfrage im Studentensekretariat oder der Pedellenstelle, Neue Aula, Wilhelmstraße 7, Zimmer 34, ausgegeben.
Die Studierenden, die an der Universität Tübingen immatrikuliert sind und ihr Studium im nächsten Semester hier fortsetzen wollen, müssen das innerhalb vorgegebner Fristen dem Studentensekretariat mitteilen (=Rückmeldung). Über die Voraussetzungen und Formalitäten für die Rückmeldung informiert das Studentensekretariat vor Ablauf des Semesters.
Treten Gründe auf, die die Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums nicht zulassen, besteht die Möglichkeit der Beurlaubung vom Studium. Solche Gründe sind z.B. Krankheit, Auslandsstudium, Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst u.ä. Beurlaubte Studierende nehmen an der akademischen Selbstverwaltung nicht teil, ihr aktives und passives Wahlrecht ruht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Bibliothek zu benutzen oder Prüfungen abzulegen, wenn sie nicht Teil einere Lehrveranstaltung sind. Der Antrag ist auf einem Formblatt (erhältlich im Studentensekretariat) zu begründen und mit entsprechenden Belegen (Attest, Zulassungsnachweis, Einberufung etc.) versehen an das Studentensekretariat zu richten.
Beabsichtigt ein Studierender, die Universität Tübingen zu verlassen, kann er jederzeit einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Der Antrag ist wiederum beim Studentensekretariat einzureichen. Die Exmatrikulation wird im Studienbuch und im Studentenausweis vermerkt. Sie wird erst vorgenommen, wenn die Universitätsbibliothek im Studentausweis einen Entlastungsvermerk eingetragen hat und der Studierende "die sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind", bezahlt hat.